Biergärten

 
 
 
 
 

Biergärten

 
 
München ist eine der bekanntesten Städte, wo es typische Biergärten mit einfachen Holztischen und -bänken gibt, an denen man unter großen Kastanienbäumen sitzt, das Bier in 1-Liter Maßkrügen serviert wird und es erlaubt ist, seine eigene Brotzeit mitzubringen.

Da es in München so viele dieser Biergärten gibt, schlagen wir in diesem Abschnitt nur die wichtigsten und typischsten Biergärten in München vor.


Biergärten in München >>


 
 
Biergärten - eine typisch bayerische Einrichtung - sind Gaststätten im Freien, wo Bier serviert wird. Die wichtigsten Merkmale sind, dass es erlaubt ist, seine eigene Brotzeit mitzubringen und man unter großen Kastanienbäumen an Holztischen und -bänken auf Kiesgrund sitzt. Das Bier wird in 1-Liter-Maßkrügen serviert.

Der Ursprung der Biergärten ist in München, als im 19. Jahrhundert hauptsächlich untergäriges Bier getrunken wurde. Da diese Art von Bier bei niedrigen Temperaturen gebraut werden musste, erließ König Ludwig I. eine Verordnung, die das Brauen von Bier nur im Winter erlaubte.
  Hofbraeukeller
   
 
 
Um das Bier auch im Sommer trinken zu können, richteten viele große Brauereien zur Lagerung des Biers Bierkeller an der Isar ein. Man pflanzte große Kastanienbäume und streute Kies auf den Boden, um die Temperaturen gering zu halten. Die Menschen kamen mit großen Krügen, um das Bier mit nach Hause zu nehmen. Viele begannen, das Bier direkt am Lagerplatz zu trinken.

Innerhalb kurzer Zeit wurden die Bierkeller nicht nur für die Lagerung von Bier verwendet; die Brauer begannen, dort auch Bier auszuschenken. Zu diesem Zweck stellten sie unter den Kastanienbäumen einfache Holzbänke und -tische auf. Um den kleinen Brauereien in München zu helfen, die keine großen Keller zur Lagerung von Bier hatten, erließ König Ludwig I. abermals eine Verordnung, die es den Brauern verbot, Essen zu verkaufen. Wenn man sein Bier direkt bei den Bierkellern trinken wollte, musste man sein eigenes Essen mitbringen.

Obwohl diese Verordnung heutzutage nicht mehr gilt und in vielen Biergärten auch Essen angeboten wird, ist es immer noch erlaubt, seine "Brotzeit" mitzubringen.

 
 
   
 
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